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Dezember-Soforthilfe

Haushalts- und Gewerbekund:innen sind aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Erdgas und Wärme konfrontiert. Die Bundesregierung des Bundesrepublik Deutschland hat das Ziel, einen Teil dieser erheblichen Mehrbelastungen abzufangen. Ein erster Baustein des hierfür notwendigen Maßnahmenpakets ist eine sofortige Entlastung für Gas- und Wärmekosten im Monat Dezember. Die Bundesregierung hat mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) den gesetzlichen Rahmen für die Dezember-Soforthilfe geschaffen. Im März 2023 wird diese Dezember-Soforthilfe dann durch eine Erdgaspreis- bzw. Wärmepreisbremse ergänzt.

Als Wärmelieferant tragen wir unmittelbar dazu bei, dass unsere Kunden von dieser Entlastung profitieren können. Alle Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten Informationsschreiben.